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Fragen & Antworten

Sind Schalldämpfer in der Schweiz und Liechtenstein legal?
Jein. Schalldämpfer gelten laut Gesetzgebung als „verbotene Waffen“. Jedoch können die kantonalen Waffenbüros und die liechtensteinische Landespolizei Ausnahmebewilligungen für den Erwerb von Schalldämpfern erteilen.

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich eine Ausnahmebewilligung für den Erwerb eines Schalldämpfers?
Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In manchen Kantonen wird die Erteilung von Ausnahmebewilligungen liberal gehandhabt, in anderen sehr restriktiv. Informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde oder sprechen Sie uns an – gerne helfen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter.

Kann ich als Schweizer in Liechtenstein eine Waffe kaufen?
Liechtenstein ist Teil des Schweizer Zollgebiets und als offizielles Zahlungsmittel auch den Schweizer Franken. Sie können daher wie in der Schweiz bei uns eine Waffe erwerben. Schweizer Waffenerwerbsscheine werden in Liechtenstein ebenfalls anerkannt.

Ich habe eine nicht-registrierte Waffe und möchte diese gerne anmelden. Was muss ich tun?
In den meisten Fällen können wir Ihre nicht-registrierte Waffe auf Ihren Namen anmelden, ohne dass wir erklären müssen, woher die Waffe stammt. Sprechen Sie uns gerne für weitere Informationen direkt an.

Wir haben einen Nachlass zu regeln, in dem sich auch Waffen befinden. Wie können Sie uns dabei unterstützen?
Gerne können wir Sie in Sachen Nachlässen unterstützen. Wir schätzen Ihre Waffen ein, melden Sie an, kaufen an, suchen für Ihre Waffen einen Käufer oder entsorgen nicht mehr verkäufliche Waffen.

Ich habe während Ihrer regulären Öffnungszeiten keine Zeit, um vorbeizukommen. Kann ich auch an anderen Tagen einen Termin vereinbaren?
Natürlich. Gerne nehmen wir uns auch nach Möglichkeit auch an anderen Tagen Zeit. Bitte machen Sie direkt mit uns einen Termin aus.